ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§1 GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung („Apartments“) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Co-Rents GmbH, Friesenplatz 3, 50672 Köln („Co-Rents GmbH“) als Betreiber.

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden unabhängig von ihrem jeweiligen Inhalt nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.

 

§2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Co-Rents GmbH zustande. Die Annahme durch Co-Rents GmbH erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform, spätestens jedoch durch Bereitstellung der Apartments.

Vertragspartner sind die Co-Rents GmbH und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Co-Rents GmbH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Dritte wird dann Vertragspartner.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Co-Rents GmbH in Textform. Gleiches gilt für die Nutzung des Apartments durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen / Besucher.

Alle Ansprüche gegen die Co-Rents GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Co-Rents GmbH beruhen.

 

§3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

Die Co-Rents GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Co-Rents GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über Co-Rents GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Co-Rents GmbH verauslagt werden.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Umsatzsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, werden die Preise entsprechend angepasst.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Co-Rents GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist Co-Rents GmbH berechtigt, nach Rücksprache und Bestätigung, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anzuheben.

Die Preise können von Co-Rents GmbH ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung durch Co-Rents GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Co-Rents GmbH dem zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.

Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverlaufes die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Apartment diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung in Textform vor.

Die Vergütung durch das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens am Anreisetermin. Als Anreisetermin gilt 18:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei Langzeitaufenthalten von mehr als einem Monat (ab 30 Tage) wird lediglich der Betrag für den ersten Monat sofort vergütet. Der Betrag für den Folgemonat wird jeweils spätestens drei Tage nach Ablauf des vorangegangenen Monats vergütet. Co-Rents GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Co-Rents GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB zu verlangen. Co-Rents GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

Co-Rents GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall ist Co-Rents GmbH berechtigt, sich bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen hinsichtlich der jeweils vereinbarten Vergütung aus der Sicherheitsleistung zu befriedigen, z.B. durch Einziehung der vereinbarten Vergütung per Kreditkarte.

Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Co-Rents GmbH aufrechnen.

 

§4 RAUCHVERBOT, TIERHALTUNG, AUFNAHME VON BESUCHERN

Die Apartments der Co-Rents GmbH sind Nichtraucher-Apartments. Deshalb ist das Rauchen in den Apartments untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist Co-Rents GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann Co-Rents GmbH erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens 250 EUR in Rechnung stellen. Co-Rents GmbH behält sich vor, etwaige Kosten, die im Rahmen der Auslösung der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen, dem Gast in Rechnung zu stellen.

Die Tierhaltung in den gemieteten Apartments der Co-Rents GmbH ist nicht erlaubt. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 gelten entsprechend.

Der Gast ist verpflichtet, das Apartment nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der Co-Rents GmbH in Textform. Im Falle eines Verstoßes ist Co-Rents GmbH berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 100,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.

 

§5 BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment von Co-Rents GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine darüber hinausgehende Nutzung kann Co-Rents GmbH eine Nutzungsentschädigung beanspruchen: 80 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung bis 18:00 Uhr erfolgt; 100 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung nicht bis 18:00 Uhr erfolgt. Die Rückgabe der Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie der Gast sie vorgefunden hat. Der Gast hat persönliche Gegenstände zu entfernen und Müll zu entsorgen. Co-Rents GmbH ist berechtigt, bei Nichtbeachtung eine erhöhte Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.

 

§6 RÜCKTRITT DES GASTES (STORNIERUNG) UND NICHTINANSPRUCHNAHME (NO SHOW)

Storniert der Gast die Buchung oder erscheint nicht, darf Co-Rents GmbH das Apartment anderweitig vergeben. Ein Rücktritt ist möglich, wenn im Vertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder bei expliziter Zustimmung durch Co-Rents GmbH. Stornierungsbedingungen richten sich nach der Dauer des Aufenthalts und müssen vorab geklärt werden. Bei vorzeitiger Abreise ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

 

§7 RÜCKTRITT VON CO-RENTS GMBH

Co-Rents GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht geleistet werden, oder aus sachlich gerechtfertigtem Grund, wie höherer Gewalt. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Schadensersatzanspruch für den Gast.

 

§8 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON GÄSTEEIGENTUM

Für eingebrachte Sachen haftet Co-Rents GmbH nach gesetzlichen Bestimmungen. Die Nutzung des Gebäudesafes wird empfohlen. Bei Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Fahrzeugen auf dem Grundstück haftet Co-Rents GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§9 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

Die Nutzung eigener elektrischer Geräte erfolgt auf Risiko des Gastes. Illegales Filesharing über das Internet der Co-Rents GmbH ist untersagt und kann zu Schadensersatzforderungen führen.

 

§10 ZUTRITT VON CO-RENTS GMBH

Co-Rents GmbH hat das Recht, das Apartment für Reinigungszwecke, Reparaturen oder in Notfällen zu betreten.

 

§11 SORGFALTSPFLICHTEN UND HAFTUNG DES GASTES

Der Gast ist verpflichtet, das Apartment sorgfältig zu nutzen. Für Schäden oder übermäßige Verschmutzung haftet der Gast. Co-Rents GmbH kann eine erhöhte Reinigungsgebühr oder Schadensersatz fordern.

 

§12 HAFTUNG VON CO-RENTS GMBH

Co-Rents GmbH haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

§13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND HAUSORDNUNG

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.